Anmeldung:
Die Anmeldung für eine Reise kann entweder persönlich während der üblichen Geschäftszeiten oder auf dem Postweg erfolgen. In beiden Fällen wird das ausgefüllte und bei Minderjährigen von einem(r) Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular . Nach unserer Bestätigung wird der Anzahlungsbetrag (€ 100.--) unverzüglich auf unser Konto überwiesen. Bei Jugendreisen empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen. Auf Wunsch senden wir die Vordrucke.
Die Anmeldung wird für den Kunden mit Eingang bei uns verbindlich: Für uns tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung durch unser Büro ein. Vertragspartner für die Haftung und für den Vertragsabschluss sind der gesetzliche Vertreter, der die Anmeldung Tätigende und der Reiseteilnehmer selbst. Vertragspartner ist Aktive Jugendreisen e.V.
Per Telefax bzw. Email übermittelte Anmeldeformulare gelten als unverbindlich, bis uns das mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten versehene Original und die Anzahlung vorliegen.
AGB
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,00, der Restbetrag 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ist der Reisepreis zum Abreisezeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt, behält Aktive Jugendreisen e.V. sich vor, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich auf Kosten des Anmelders nach Hause zu schicken oder nicht mitzunehmen.
Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Reisebedingungen anerkannt.
Leistungen
Im Reisepreis sind die im Prospekt angebotenen Leistungen enthalten. Wir behalten uns Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen vor, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und die Gesamtdurchführung der Reise nicht erheblich beeinträchtigt.
Zustiege in Deutschland gewährleistet der Veranstalter, wenn mindestens 6 Personen den gleichen Zustiegsort wählen.Falls pro Zustiegsort nicht diese erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, wird ein alternativer Zustiegsort gewährleistet.Im Einzelfall kann dies kurzfristig erfolgen.Der Reiseteilnehmer willigt mit seiner Unterchrift ein, die Anreise zum nächstmöglichen Abfahrtsort notfalls selbst zu übernehmen. Dies gilt für Hin- und Rückreise.
Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Bei einem Rücktritt durch den Reiseteilnehmer bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnet Bildung und Leben Hamburg e.V. einmalige Bearbeitungsgebühr von € 100,00. Weiter richten sich die Stornierungsgebühren nach dem Reisepreis bei folgenden Rücktrittspauschalen:
30% ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn
50% ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn
100 % ab 06. Tag vor Reisebeginn
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Anforderungen entspricht oder auf eine andere Reise umbuchen. Es entsteht eine Gebühr in Höhe von € 50. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungspauschale. Rücktritts- und Umbuchungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs bei Aktive Jugendreisen e.V..
Rücktritt durch den Veranstalter
Die Mindestteilnehmerzahl einer Reise ist 15 Personen. Wird diese nicht erreicht, behält sich Aktive Jugendreisen e.V. vor, die Reise spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Falls die Durchführung einer Reise durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Katastrophen, Krieg) nicht vertretbar ist, erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung unter Berücksichtigung unserer Kosten. Bei geringfügigen Kostenerhöhungen behalten wir uns Preisänderungen vor.
Reiseleitung
Die Teilnehmer werden auf der Reise von geschulten Teamern betreut. Die Reiseleitung übernimmt keine Haftung bei Krankheit, Unfall, Verlust von Gegenständen. Den notwendigen Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten. Die Teamer sind nach Rücksprache mit uns berechtigt, Reiseteilnehmer, welche die Durchführung einer Reise nachhaltig stören, bzw. eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der Reise auszuschließen. Mehrkosten einer Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Haftung und die Aufsichtspflicht von Seiten des Aktive Jugndreisen e.V. endet mit Reiseausschluss.
Informationstreffen
Zu einigen Reiseterminen finden Informationstreffen statt, welche dazu beitragen sollen, die Mitfahrenden kennen zulernen, Fragen zu der Reise zu stellen und organisatorische Fakten zu klären. Die Einladung erhält der Teilnehmer ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. Die Vortreffen sind für die Teilnehmer gedacht, Erziehungsberechtigte informieren sich bitte in der Geschäftsstelle.
Versicherung
Der Reisebestätigung liegt ein Sicherungsschein bei - bitte aufbewahren. Weitere Versicherungen sind, wenn unter sie Leistungen nicht aufgeführt sind, im Reisepreis nicht enthalten.
Sporterlaubnis
Mit einer Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei nicht volljährigen Teilnehmern) erlaubt dieser, dass der Teilnehmer während der Reise an sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Mofafahren, Schwimmen, Wandern) teilnehmen darf. Bei eventuellen Einschränkungen oder einem Nichteinverständnis hat der Kunde, dies dem Büro schriftlich mitzuteilen. Das Ausleihen und Fahren von Mofas / Motorrädern bei nicht volljährigen Teilnehmern bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten.
Verpflegung
Die Verpflegungsleistung beginnt und endet grundsätzlich am Reiseziel! Halbpension: Frühstück, warmes Abendessen, Getränke sind nicht enthalten.
Besondere Hinweise
Da beim Gästewechsel An- und Abreise auf einen Tag zusammenfallen, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, besteht nur dann der gesetzliche Gewähr-leistungsanspruch der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung und des Schadens-ersatzes, wenn nicht unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss den Teamern eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Mängelanzeigen nehmen die Teamer nur schriftlich entgegen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem Reiseende bei Aktive Jugendreisen e.V. schriftlich geltend gemacht werden. Sie verjähren sechs Monate nach Reiseende. Aus logistischen Gründen kann es zu Umstiegen pro Strecke kommen.
Auf den Reisen machen die Teamer zu Illustrationszwecken Fotos von den Teilnehmern und Aktivitäten. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden zur kostenfreien Verwendung in einem Prospekt oder auf der Homepage von Aktive Jugendreisen e.V..
Eigentumsanspruch
Streng verboten sind Waffen, waffenähnlicher Besitz und Drogen jeglicher Art. Dies wird entsprechend geahndet. Die Teamer sind angewiesen, o.g. zu konfiszieren und zu vernichten. Der Eigentumsanspruch des Besitzers erlischt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.